Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen — Unterscheidungsmerkmale und Auswahlkriterien
In der Schweiz gibt es gemäss dem Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP) rund 230 Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge (BVG). Dieser Markt wächst – zumindest gemessen an der Anzahl der versicherten Personen – kontinuierlich. Mittlerweile sind etwa drei Viertel aller aktiven Versicherten bei einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung versichert. Im Gegensatz dazu geht die Anzahl autonomer Vorsorgeeinrichtungen seit Jahren zurück. Jährlich verschwinden rund 100 kleine und mittlere Pensionskassen vom Markt.

Quellen: Bundesamt für Statistik (bfs), Pensionskassenstatistik
Dieser Rückgang bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen ist Ausdruck eines strukturellen Wandels in der beruflichen Vorsorge. Steigende regulatorische Anforderungen, die zunehmende Komplexität der Stiftungsführung, wirtschaftlicher Druck sowie eine hohe Verantwortung des Stiftungsrats – dessen Mitglieder bei der Verletzung von Sorgfalts- und Treuepflichten grundsätzlich solidarisch und mit ihrem Privatvermögen haften – erschweren insbesondere kleineren Stiftungen eine langfristig eigenständige Existenz. Unternehmen, die ihre eigenständige Vorsorgeeinrichtung aufgeben – sei es aus administrativen, finanziellen oder regulatorischen Gründen – finden in der Regel Anschluss an eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung.
Dieser Konsolidierungsprozess führt zu einem dynamischen Wachstum im Markt für Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen. Dieser Trend dürfte sich in den kommenden Jahren unverändert fortsetzen, denn diese Stiftungen ermöglichen Flexibilität, Skaleneffekte, Kosteneffizienz, professionelle Betreuung und Risikoverteilung.
Für beide beschriebenen Ausprägungen Sammelstiftung und Gemeinschaftsstiftung gilt, dass auf Stufe Stiftung in der Regel ein allgemeines Rahmenreglement besteht, während auf Stufe Anschluss individuelle Vorsorgepläne definiert werden. In diesem Standpunkt bezeichnen wir einen angeschlossenen Arbeitgeber als Anschluss. Über das Plandesign können Anschlüsse ihre Vorsorgesituation entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen der Mitarbeiter und des Kaders gestalten – entweder über individuell ausgearbeitete Vorsorgepläne oder, bei einfacheren Gemeinschaftsstiftungen, aus vordefinierten Plänen im Baukastensystem. Grundsätzlich existieren im Markt auch hybride Stiftungen – also Kombinationen aus Gemeinschafts- und Sammelstiftungen. Auf diese gehen wir in diesem Beitrag jedoch nicht näher ein.

Gemeinschaftsstiftung: Einheit im Kollektiv – mit geteiltem Risiko
Gemeinschafsstiftungen führen alle angeschlossenen Arbeitgeber in einer Vorsorgeeinrichtung mit einem gemeinsamem Deckungsgrad. Die einzelnen Unternehmen können ihre Vorsorgepläne individuell gestalten, solange sie sich an das allgemeingültige Reglement der Stiftung und das Gesetz halten. Diese Kollektivstruktur bietet viele Vorteile in Bezug auf Kosten, Effizienz, Einfachheit, Solidarität und Risikostreuung. Zudem erfordert diese Stiftungsform weniger spezifisches Know-how seitens der Entscheidungsträger der angeschlossenen Unternehmen, da beispielsweise in der Anlagepolitik keine individuellen Entscheidungen getroffen werden können.
Gleichzeitig bringt die Kollektivstruktur gewisse Nachteile mit sich. So kann der Eintritt eines neuen Anschlusses mit einem Deckungsgrad von exakt 100 % einen bestehenden positiven Deckungsgrad der Stiftung verwässern. Dieser Effekt kann insbesondere bei kleineren Stiftungen, bei starkem Wachstum oder bei stagnierenden Anlageerträgen den positiven Deckungsgrad der Stiftung negativ beeinflussen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Austritt eines Unternehmens aus einer Gemeinschaftsstiftung: Da kein eigener Deckungsgrad pro Anschluss berechnet wird, steht ein allfälliger finanzieller Überschuss (also eine Überdeckung) dem austretenden Anschluss nicht zu – sofern der Tatbestand einer Teilliquidation nicht vorliegt.
Auch die Anlagepolitik ist einheitlich: Alle Beiträge und Freizügigkeitsleistungen fliessen in denselben Investmentpool, gesteuert gemäss der kollektiv definierten Anlagestrategie der Stiftung. Anschlüsse können weder die Strategie noch die Risikogewichtung selbst beeinflussen.
Sammelstiftung: Individualisierung innerhalb eines institutionellen Rahmens
Sammelstiftung bieten mehr strukturelle Eigenständigkeit. Jeder Anschluss erhält seinen eigenen Deckungsgrad und führt seine Vorsorgesituation buchhalterisch sowie finanziell separat. Die Stiftung erstellt eine eigene Jahresrechnung (Bilanz und Betriebsrechnung) pro Anschluss, was für Transparenz und klare Governance sorgt.
Auch die Anlageseite ist flexibler ausgestaltet. Die Stiftung stellt in der Regel zwar vorgefertigte Anlagestrategien in Form von Anlagepools oder Einanlegerfonds (z.B. mit 25 % oder 35 % Aktienanteil) zur Verfügung, die einfach gewählt oder zum Teil gemischt werden können.
Gleichzeitig haben Anschlüsse mit anlageaffinen Vorsorgekommissionen und einem gewissen Vermögen die Möglichkeit, eine eigene, individuelle Anlagestrategie zu definieren und von dem Portfoliomanager ihrer Wahl umzusetzen. Damit lässt sich der Risikoafppetit präzise steuern, ohne dass Rücksicht auf andere Anschlüsse in der Stiftung genommen werden muss.
In beiden Fällen – ob Investmentpool oder individuelle Strategie – wird der Deckungsgrad pro Anschluss individuell berechnet. Die Performance, das Risiko und die allfälligen Wertschwankungsreserven wirken sich somit ausschliesslich auf den jeweiligen Anschluss aus.
Ein weiterer Vorteil liegt im Austrittsszenario: Da der Anschluss buchhalterisch vollständig separat geführt wird, kann der Anschluss seine Mittel und Verpflichtungen mitnehmen.
Fazit: Wahl des Modells als strategische Entscheidung
Ob eine Sammelstiftung oder eine Gemeinschaftsstiftung besser zu den individuellen Bedürfnissen passt, muss jedes Unternehmen selbst beurteilen. Beide Modelle bieten spezifische Vor- und Nachteile.
Die Gemeinschaftsstiftung überzeugt durch Effizienz und Einheit im Kollektiv mit geteiltem Risiko bei Deckungsgrad und Investment. Die Sammelstiftung punktet mit Flexibilität, struktureller Eigenständigkeit der angeschlossenen Arbeitgeber und direktem Einfluss auf Anlagestrategie und Risiken.





