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Sam­mel- und Gemeinschaftsstiftungen

Sam­mel- und Gemein­schafts­stif­tun­gen — Unter­schei­dungs­merk­ma­le und Auswahlkriterien

In der Schweiz gibt es gemäss dem Schwei­ze­ri­schen Pen­si­ons­kas­sen­ver­band (ASIP) rund 230 Sam­mel- und Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen in der beruf­li­chen Vor­sor­ge (BVG). Die­ser Markt wächst – zumin­dest gemes­sen an der Anzahl der ver­si­cher­ten Per­so­nen – kon­ti­nu­ier­lich. Mitt­ler­wei­le sind etwa drei Vier­tel aller akti­ven Ver­si­cher­ten bei einer Sam­mel- oder Gemein­schafts­stif­tung ver­si­chert. Im Gegen­satz dazu geht die Anzahl auto­no­mer Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen seit Jah­ren zurück. Jähr­lich ver­schwin­den rund 100 klei­ne und mitt­le­re Pen­si­ons­kas­sen vom Markt.

Entwicklung der Anzahl Vorsorgeeinrichtungen

Quel­len: Bun­des­amt für Sta­tis­tik (bfs), Pensionskassenstatistik

Die­ser Rück­gang bei auto­no­men Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen ist Aus­druck eines struk­tu­rel­len Wan­dels in der beruf­li­chen Vor­sor­ge. Stei­gen­de regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen, die zuneh­men­de Kom­ple­xi­tät der Stif­tungs­füh­rung, wirt­schaft­li­cher Druck sowie eine hohe Ver­ant­wor­tung des Stif­tungs­rats – des­sen Mit­glie­der bei der Ver­let­zung von Sorg­falts- und Treue­pflich­ten grund­sätz­lich soli­da­risch und mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten – erschwe­ren ins­be­son­de­re klei­ne­ren Stif­tun­gen eine lang­fris­tig eigen­stän­di­ge Exis­tenz. Unter­neh­men, die ihre eigen­stän­di­ge Vor­sor­ge­ein­rich­tung auf­ge­ben – sei es aus admi­nis­tra­ti­ven, finan­zi­el­len oder regu­la­to­ri­schen Grün­den – fin­den in der Regel Anschluss an eine Sam­mel- oder Gemeinschaftsstiftung.

Die­ser Kon­so­li­die­rungs­pro­zess führt zu einem dyna­mi­schen Wachs­tum im Markt für Sam­mel- und Gemein­schafts­stif­tun­gen. Die­ser Trend dürf­te sich in den kom­men­den Jah­ren unver­än­dert fort­set­zen, denn die­se Stif­tun­gen ermög­li­chen Fle­xi­bi­li­tät, Ska­len­ef­fek­te, Kos­ten­ef­fi­zi­enz, pro­fes­sio­nel­le Betreu­ung und Risikoverteilung.

Für bei­de beschrie­be­nen Aus­prä­gun­gen Sam­mel­stif­tung und Gemein­schafts­stif­tung gilt, dass auf Stu­fe Stif­tung in der Regel ein all­ge­mei­nes Rah­men­re­gle­ment besteht, wäh­rend auf Stu­fe Anschluss indi­vi­du­el­le Vor­sor­ge­plä­ne defi­niert wer­den. In die­sem Stand­punkt bezeich­nen wir einen ange­schlos­se­nen Arbeit­ge­ber als Anschluss. Über das Plan­de­sign kön­nen Anschlüs­se ihre Vor­sor­ge­si­tua­ti­on ent­spre­chend den Bedürf­nis­sen und Wün­schen der Mit­ar­bei­ter und des Kaders gestal­ten – ent­we­der über indi­vi­du­ell aus­ge­ar­bei­te­te Vor­sor­ge­plä­ne oder, bei ein­fa­che­ren Gemein­schafts­stif­tun­gen, aus vor­de­fi­nier­ten Plä­nen im Bau­kas­ten­sys­tem. Grund­sätz­lich exis­tie­ren im Markt auch hybri­de Stif­tun­gen – also Kom­bi­na­tio­nen aus Gemein­schafts- und Sam­mel­stif­tun­gen. Auf die­se gehen wir in die­sem Bei­trag jedoch nicht näher ein.

Vergleich Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen

Gemein­schafts­stif­tung: Ein­heit im Kol­lek­tiv – mit geteil­tem Risiko

Gemein­schafs­stif­tun­gen füh­ren alle ange­schlos­se­nen Arbeit­ge­ber in einer Vor­sor­ge­ein­rich­tung mit einem gemein­sa­mem Deckungs­grad. Die ein­zel­nen Unter­neh­men kön­nen ihre Vor­sor­ge­plä­ne indi­vi­du­ell gestal­ten, solan­ge sie sich an das all­ge­mein­gül­ti­ge Regle­ment der Stif­tung und das Gesetz hal­ten. Die­se Kol­lek­tiv­struk­tur bie­tet vie­le Vor­tei­le in Bezug auf Kos­ten, Effi­zi­enz, Ein­fach­heit, Soli­da­ri­tät und Risi­ko­streu­ung. Zudem erfor­dert die­se Stif­tungs­form weni­ger spe­zi­fi­sches Know-how sei­tens der Ent­schei­dungs­trä­ger der ange­schlos­se­nen Unter­neh­men, da bei­spiels­wei­se in der Anla­ge­po­li­tik kei­ne indi­vi­du­el­len Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den können.

Gleich­zei­tig bringt die Kol­lek­tiv­struk­tur gewis­se Nach­tei­le mit sich. So kann der Ein­tritt eines neu­en Anschlus­ses mit einem Deckungs­grad von exakt 100 % einen bestehen­den posi­ti­ven Deckungs­grad der Stif­tung ver­wäs­sern. Die­ser Effekt kann ins­be­son­de­re bei klei­ne­ren Stif­tun­gen, bei star­kem Wachs­tum oder bei sta­gnie­ren­den Anla­ge­er­trä­gen den posi­ti­ven Deckungs­grad der Stif­tung nega­tiv beeinflussen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt betrifft den Aus­tritt eines Unter­neh­mens aus einer Gemein­schafts­stif­tung: Da kein eige­ner Deckungs­grad pro Anschluss berech­net wird, steht ein all­fäl­li­ger finan­zi­el­ler Über­schuss (also eine Über­de­ckung) dem aus­tre­ten­den Anschluss nicht zu – sofern der Tat­be­stand einer Teil­li­qui­da­ti­on nicht vorliegt.

Auch die Anla­ge­po­li­tik ist ein­heit­lich: Alle Bei­trä­ge und Frei­zü­gig­keits­leis­tun­gen flies­sen in den­sel­ben Invest­ment­pool, gesteu­ert gemäss der kol­lek­tiv defi­nier­ten Anla­ge­stra­te­gie der Stif­tung. Anschlüs­se kön­nen weder die Stra­te­gie noch die Risi­ko­ge­wich­tung selbst beeinflussen.

Sam­mel­stif­tung: Indi­vi­dua­li­sie­rung inner­halb eines insti­tu­tio­nel­len Rahmens

Sam­mel­stif­tung bie­ten mehr struk­tu­rel­le Eigen­stän­dig­keit. Jeder Anschluss erhält sei­nen eige­nen Deckungs­grad und führt sei­ne Vor­sor­ge­si­tua­ti­on buch­hal­te­risch sowie finan­zi­ell sepa­rat. Die Stif­tung erstellt eine eige­ne Jah­res­rech­nung (Bilanz und Betriebs­rech­nung) pro Anschluss, was für Trans­pa­renz und kla­re Gover­nan­ce sorgt.

Auch die Anla­ge­sei­te ist fle­xi­bler aus­ge­stal­tet. Die Stif­tung stellt in der Regel zwar vor­ge­fer­tig­te Anla­ge­stra­te­gien in Form von Anla­ge­pools oder Ein­an­le­ger­fonds (z.B. mit 25 % oder 35 % Akti­en­an­teil) zur Ver­fü­gung, die ein­fach gewählt oder zum Teil gemischt wer­den können.

Gleich­zei­tig haben Anschlüs­se mit anla­ge­af­fi­nen Vor­sor­ge­kom­mis­sio­nen und einem gewis­sen Ver­mö­gen die Mög­lich­keit, eine eige­ne, indi­vi­du­el­le Anla­ge­stra­te­gie zu defi­nie­ren und von dem Port­fo­lio­ma­na­ger ihrer Wahl umzu­set­zen. Damit lässt sich der Risi­ko­afppe­tit prä­zi­se steu­ern, ohne dass Rück­sicht auf ande­re Anschlüs­se in der Stif­tung genom­men wer­den muss.

In bei­den Fäl­len – ob Invest­ment­pool oder indi­vi­du­el­le Stra­te­gie – wird der Deckungs­grad pro Anschluss indi­vi­du­ell berech­net. Die Per­for­mance, das Risi­ko und die all­fäl­li­gen Wert­schwan­kungs­re­ser­ven wir­ken sich somit aus­schliess­lich auf den jewei­li­gen Anschluss aus.

Ein wei­te­rer Vor­teil liegt im Aus­tritts­sze­na­rio: Da der Anschluss buch­hal­te­risch voll­stän­dig sepa­rat geführt wird, kann der Anschluss sei­ne Mit­tel und Ver­pflich­tun­gen mitnehmen.

Fazit: Wahl des Modells als stra­te­gi­sche Entscheidung

Ob eine Sam­mel­stif­tung oder eine Gemein­schafts­stif­tung bes­ser zu den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen passt, muss jedes Unter­neh­men selbst beur­tei­len. Bei­de Model­le bie­ten spe­zi­fi­sche Vor- und Nachteile.

Die Gemein­schafts­stif­tung über­zeugt durch Effi­zi­enz und Ein­heit im Kol­lek­tiv mit geteil­tem Risi­ko bei Deckungs­grad und Invest­ment. Die Sam­mel­stif­tung punk­tet mit Fle­xi­bi­li­tät, struk­tu­rel­ler Eigen­stän­dig­keit der ange­schlos­se­nen Arbeit­ge­ber und direk­tem Ein­fluss auf Anla­ge­stra­te­gie und Risiken.

Autoren

Portrait von Roger Zünd

Roger Zünd, Partner

Portrait von Moritz Steiner

Moritz Stei­ner, Berater