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Wenn Wer­te vir­tu­ell werden

Block­chain-Ban­king

Die Block­chain hat als Tech­no­lo­gie mitt­ler­wei­le das Hype-Sta­di­um ver­las­sen. Zuver­läs­si­ge Anwen­dungs­sze­na­ri­en ent­wi­ckeln sich und die «Dis­tri­bu­ted Led­ger-Tech­no­lo­gie» (DLT) erhält zuneh­mend Markt­ak­zep­tanz. Wie aber kann eine Bank ihr Geschäft in eine Block­chain packen – und wie gehen Kun­den damit um? Das Unter­neh­men Bank Frick in Liech­ten­stein ist auf die­sem Weg unterwegs.

Block­chain als Tech­no­lo­gie etabliert

Die Ver­fah­ren zur ver­teil­ten oder dezen­tra­len Spei­che­rung von Daten wur­de Mit­te der 1990er-Jah­re ent­wi­ckelt. Eine ers­te Anwen­dung erfolg­te erst 2008 mit Bit­co­in. Die Block­chain und der Bit­co­in sind aber kei­nes­wegs als Syn­ony­me zu betrach­ten. Die Block­chain ist die Infra­struk­tur, wel­che Bit­co­in ermög­licht. Neben Bit­co­in gibt es mitt­ler­wei­le zahl­rei­che ande­re Kryp­to­wäh­run­gen wie «Ether» oder «Lite­co­in». Die­se Wäh­run­gen wer­den glo­bal in ver­teil­ten Kas­sen­bü­chern geführt. Die Kas­sen­bü­cher nut­zen die «Dis­tri­bu­ted Led­ger Tech­no­lo­gie» (DLT) wel­che als Block­chain eine gemein­schaft­li­che Buch­füh­rung mit allen Teil­neh­men­den ermöglicht.

Zur Markt­rei­fe der Block­chain tra­gen neben Kryp­to­wäh­run­gen aber auch Pro­jek­te wie das «Car­d­os­sier» bei. Mit dem Car­d­os­sier wird der Lebens­lauf eines Autos in der Block­chain abge­bil­det. Dies bie­tet für Käu­fer und Ver­käu­fer aber auch für Ver­si­che­rer, Gara­gen usw. enor­me Trans­pa­renz. Die Platt­form Car­d­os­sier ist seit Juni 2020 aktiv.

Nun aber zurück zum Bank­ge­schäft. Um das tra­di­ti­ons­be­wuss­te und ver­trau­ens­wür­di­ge Bank­ge­schäft umfas­sen­der als «nur» mit Kryp­to­wäh­run­gen in der Block­chain abzu­bil­den, sind wei­ter­füh­ren­de Anwen­dun­gen not­wen­dig. Bank Frick aus Liech­ten­stein bie­tet ent­spre­chen­de Dienst­leis­tun­gen und Lösungs­pa­ke­te an. Um eine pra­xis­na­hen Ein­blick in das Block­chain-Ban­king zu erhal­ten, haben wir mit Andre­as Jenk (Busi­ness and Stra­tegy Deve­lo­p­ment Mana­ger) ein Gespräch dazu geführt.

Portrait von Adreas Jenk

«Stand heu­te gibt es über 7’200 bekann­te Kryp­to­wäh­run­gen und ihre kom­bi­nier­te Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung liegt bei rund USD 350 Mil­li­ar­den. Im Ver­gleich zum welt­weit exis­tie­ren­den Fiat­geld, wel­ches, je nach Defi­ni­ti­on, einen Gesamt­wert von rund USD 95 Bil­lio­nen auf­weist, sind das aber immer noch ledig­lich 0,4%.»

Andre­as Jenk, Bank Frick

Wer­te ver­wal­ten als «Tokens» in der Blockchain

Zu den Grund­auf­ga­ben einer Bank gehört die Ver­wal­tung und Ver­wah­rung von Wer­ten für Kun­den. Sei dies in Form von Bar­geld, Wert­pa­pie­ren in einem Depot oder phy­si­schen Objek­ten in einem Schrank­fach. Mit der Block­chain ist die­se Ver­wal­tung von Wer­ten nun digi­tal mög­lich. Denn Objek­te, die bis­her nur schwer zu han­deln waren, kön­nen in Tokens umge­wan­delt und auf­ge­teilt wer­den. So kann ein Gebäu­de, ein Schiff oder ein Unter­neh­mens­an­teil mit­tels Tokens in Por­tio­nen han­del­bar gemacht wer­den. Auch Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te wie Paten­te, Lizen­zen oder ein Stück Wald kann in Tokens umge­wan­delt und so ein­fa­cher und kos­ten­güns­ti­ger gehan­delt werden.

Ein Token stellt somit einen Anteil an einem Wert, Wert­ge­gen­stand oder ‑objekt dar. Das Token beinhal­tet dabei auch die ent­spre­chen­den Rech­te und Pflich­ten für den Besit­zer. Die Tokens sind in der Block­chain abgebildet.

Die Tokens zu bil­den wird als «Toke­ni­sie­rung» bezeich­net. In die­sem Pro­zess geht es dar­um, eine digi­ta­le Ver­brie­fung vor­zu­neh­men. Der ursprüng­li­che Wert­ge­gen­stand (z. B. ein Mehr­fa­mi­li­en­haus) wird in zahl­rei­che klei­ne Antei­le auf­ge­teilt. Danach kön­nen ver­schie­de­ne Per­so­nen Antei­le an die­sem Mehr­fa­mi­li­en­haus erwer­ben. Sie über­neh­men dabei aber nicht nur die Rech­te (z. B. Erträ­ge aus Miet­zin­sen), son­dern auch Pflich­ten im Sin­ne der Betei­li­gung an Unter­halts­kos­ten. Durch die Toke­ni­sie­rung kann am Bei­spiel einer Immo­bi­lie, die­se in wesent­lich klei­ne­re Ein­hei­ten auf­ge­teilt wer­den als bei­spiels­wei­se nur in ein­zel­ne Wohn­ein­hei­ten. Dies ermög­licht einen brei­te­ren Zugang zu Kapi­tal und ver­teilt auch die Risi­ken ent­spre­chend. Wesent­lich ist, dass die Preis­bil­dung für ein Token eine objek­ti­ve, glaub­wür­di­ge Bewer­tung des ursprüng­li­chen Wert­ge­gen­stan­des als Basis benö­tigt. Der Vor­gang der Preis­bil­dung muss für die Käu­fer der Tokens trans­pa­rent sein. Unver­än­dert zum klas­si­schen Bank­ge­schäft geht es auch hier um Vertrauen.

Sind die Tokens defi­niert und in der Block­chain abge­bil­det, so kön­nen die­se schliess­lich gehan­delt wer­den. Da die Tokens typi­scher­wei­se klei­ne­re Ein­hei­ten dar­stel­len, kön­nen wesent­lich mehr Per­so­nen am Han­del mit den digi­tal ver­brief­ten Wer­ten teilhaben.

Sta­bi­le Wäh­rung im Ökosystem

Eine ande­re Dienst­leis­tung im Block­chain-Ban­king ist der «Sta­ble Coin». Die­se sta­bi­le Mün­ze kann als digi­ta­ler Geld-Ersatz gese­hen wer­den. Der «Sta­ble Coin» wird an eine Leit­wäh­rung (z. B. CHF, EUR oder USD) gekop­pelt und bie­tet so eine mehr­heit­lich sta­bi­le Kurs­ent­wick­lung. Den­noch kann die­se digi­ta­le Wäh­rung schnell und zu sehr tie­fen Gebüh­ren gehan­delt wer­den. So kön­nen Sta­ble Coins in einem Öko­sys­tem anstel­le einer ech­ten Wäh­rung genutzt wer­den. Der Wert der Sta­ble Coins ist für alle Teil­neh­mer im Öko­sys­tem nachvollziehbar.

«Ich wer­de oft gefragt, in wel­che Rich­tung sich der Bit­co­in ent­wi­ckeln wird. Und mei­ne Ant­wort ist immer die glei­che: Ich habe kei­ne Ahnung. Und jeder, der behaup­tet es zu wis­sen, hat genau­so wenig Ahnung.» Andre­as Jenk

Gesetz­ge­bung für DLT auf gutem Weg

In der Schweiz wird aktu­ell die Gesetz­ge­bung über­ar­bei­tet, so dass vor­han­de­ne Regu­la­tio­nen auch neue Tech­no­lo­gien wie DLT oder Block­chain unter­stüt­zen. Das «DLT-Gesetz» ist somit als Rah­men­ge­setz zu ver­ste­hen, das vor­han­de­ne Schwei­zer Geset­ze erwei­tert. Unser Nach­bar Liech­ten­stein ist der Schweiz dies­be­züg­lich einen Schritt vor­aus. Das Gesetz über «Tokens und VT-Dienst­leis­ter» (TVTG) wur­de am 3. Okto­ber 2019 ver­ab­schie­det und ist bereits in Kraft. Übri­gens ist ein «VT-Dienst­leis­ter» ein Dienst­leis­ter der «ver­trau­ens­wür­di­ge Tech­no­lo­gien» für sei­ne Dienst­leis­tun­gen nutzt, die Block­chain ist eine sol­che Technologie.

Haben wir Ihr Inter­es­se an Block­chain im Ban­king oder einer ande­ren Anwen­dung geweckt? Oder fra­gen Sie sich, wie Sie eine Wert­an­la­ge wie ihren Wein­kel­ler mit Tokens digi­tal han­del­bar machen können?

Machen Sie sich auf zu Ver­än­de­run­gen. Wir beglei­ten Sie. Ste­fan Lenz

Portrait von Stefan Lenz

«Die Block­chain ist als Tech­no­lo­gie für den geschäft­li­chen Ein­satz reif. Pro­duk­ti­ve Anwen­dun­gen sind in Betrieb, ohne dass wir dies als Kon­su­ment tat­säch­lich bemer­ken. Auch auf gesetz­li­cher Ebe­ne wur­de mit dem DLT-Gesetz eine ver­trau­ens­wür­di­ge Grund­la­ge geschaf­fen, das im Natio­nal­rat mit 192:0 Stim­men ange­nom­men wur­de. Der Stän­de­rat soll­te die­ser Ambi­ti­on fol­gen. Mit dem DLT-Gesetz als Rah­men kön­nen ab 2021 neue Dienst­leis­tun­gen und Geschäfts­mo­del­le eta­bliert werden.»

Ste­fan Lenz